§ 1 Vertragsabschluss
Die Bestellung des Käufers ist bindend. Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen schriftlich ablehnen. Erfolgt keine Ablehnung, kommt der Vertrag zustande. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
§ 2 Preise und Zahlung
1. Zusatzleistungen (z. B. Montage) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu zahlen. Im Falle einer Lieferung hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass der Transport bis in die Wohnung und/oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln des Möbeltransports möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Käufer die dem Verkäufer hierdurch tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen
zu ersetzen.
2. Rechnungen sind spätestens bis zur Anlieferung fällig. Änderungen der Zahlungsart sind zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht möglich
§ 3 Montage
Der Käufer hat Bedenken zur Montage der Einrichtungsgegenstände unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer muss Dritte auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Verzug der Annahme.
§ 6 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung
§ 7 Rücktritt und Warenrücknahme
§ 8 Mängelansprüche
Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Mängeln ist, ausgenommen bei natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung. Mängelansprüche verjähren nach 2 Jahren (neu) bzw. 12 Monaten (Musterstücke).
§ 9. Gewährleistung
1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Mängeln ist. Die Gewährleistung gilt nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung sowie bei Weiterverwendung beschädigter Ware. Sie erlischt bei Reparaturen oder Änderungen durch Dritte sowie bei Nichtbefolgung der Montageanweisungen.
2. Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre nach der Ablieferung, bei gelieferten Musterstücken 12 Monate nach der Ablieferung.
3. Die Gewährleistung umfasst nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei wiederholtem Mangel hat der Käufer Anspruch auf Minderung der Vergütung oder – sofern es sich nicht um eine Bauleistung handelt – auf Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung). Ersetzte Teile verbleiben im Eigentum des Verkäufers.
4. Die oben genannten Absätze regeln abschließend die Gewährleistung für die gelieferte Ware und Montageleistungen und schließen weitere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche aus, es sei denn, sie basieren auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer fehlenden vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Die Haftung des Verkäufers als Hersteller bleibt unberührt.
5. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel, unrichtige oder unvollständige Lieferungen sowie Mengen- oder Maßabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Montageleistung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, gilt die Ware bzw. Montageleistung als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Verdeckte Mängel sind schriftlich anzuzeigen, sobald sie offensichtlich sind, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
§ 10 Haftung
§ 11 Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Der Verkäufer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Stand 09/2024