Allegmeine Geschäftsbestimmungen

§ 1 Vertragsabschluss

Die Bestellung des Käufers ist bindend. Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen schriftlich ablehnen. Erfolgt keine Ablehnung, kommt der Vertrag zustande. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

§ 2 Preise und Zahlung

1. Zusatzleistungen (z. B. Montage) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu zahlen. Im Falle einer Lieferung hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass der Transport bis in die Wohnung und/oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln des Möbeltransports möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Käufer die dem Verkäufer hierdurch tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen
zu ersetzen.

2. Rechnungen sind spätestens bis zur Anlieferung fällig. Änderungen der Zahlungsart sind zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht möglich

§ 3 Montage

Der Käufer hat Bedenken zur Montage der Einrichtungsgegenstände unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer muss Dritte auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Verzug der Annahme.

§ 6 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Frist die fällige Abnahme verweigert oder zuvor ernsthaft erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  2. Der Verkäufer kann in diesen Fällen 25 % des Bestellpreises als Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Verkäufer behält sich zudem das Recht vor, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
  3. Unter den in vorstehend Ziffer 1 genannten Voraussetzungen gerät der Käufer mit der Abnahme der gekauften Waren in Verzug. Dauert der Verzug länger als einen Monat an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

§ 7 Rücktritt und Warenrücknahme

  1. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er trotz ordnungsgemäßer Bestellung nicht beliefert wird, etwa wegen Produktionsstopps oder höherer Gewalt, und die Waren nicht anderweitig zuzumutbaren Bedingungen beschaffen kann. Der Verkäufer muss den Käufer unverzüglich informieren und dessen Gegenleistungen erstatten. Dieses Rücktrittsrecht gilt nur, wenn die Umstände nach Vertragsschluss eintreten und der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat.
  2. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer falsche Angaben zur Kreditwürdigkeit gemacht hat, es sei denn, der Käufer leistet sofort Vorauskasse. Zudem steht ihm das Rücktrittsrecht zu, wenn die Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsabschluss gefährdet ist und dieser erfolglos aufgefordert wurde, den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten.
  3. Tritt der Verkäufer aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Käufers berechtigt vom Vertrag zurück, kann er Ersatz für die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. in der ihm entstandenen Höhe verlangen.
  4. Bei Rücktritt des Käufers und Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen und Wertminderung:

 

§ 8 Mängelansprüche

Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Mängeln ist, ausgenommen bei natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung. Mängelansprüche verjähren nach 2 Jahren (neu) bzw. 12 Monaten (Musterstücke).

§ 9. Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Mängeln ist. Die Gewährleistung gilt nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung sowie bei Weiterverwendung beschädigter Ware. Sie erlischt bei Reparaturen oder Änderungen durch Dritte sowie bei Nichtbefolgung der Montageanweisungen.

2. Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre nach der Ablieferung, bei gelieferten Musterstücken 12 Monate nach der Ablieferung.

3. Die Gewährleistung umfasst nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei wiederholtem Mangel hat der Käufer Anspruch auf Minderung der Vergütung oder – sofern es sich nicht um eine Bauleistung handelt – auf Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung). Ersetzte Teile verbleiben im Eigentum des Verkäufers.

4. Die oben genannten Absätze regeln abschließend die Gewährleistung für die gelieferte Ware und Montageleistungen und schließen weitere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche aus, es sei denn, sie basieren auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer fehlenden vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Die Haftung des Verkäufers als Hersteller bleibt unberührt.

5. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel, unrichtige oder unvollständige Lieferungen sowie Mengen- oder Maßabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Montageleistung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, gilt die Ware bzw. Montageleistung als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Verdeckte Mängel sind schriftlich anzuzeigen, sobald sie offensichtlich sind, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

§ 10 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Der Verkäufer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, sofern es sich um Pflichten handelt, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung entscheidend ist und auf die der Käufer vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt
  3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die dem Käufer statt der Leistung zustehen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  4. Der Verkäufer haftet im Rahmen einer gegebenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Für Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware auftreten, haftet der Verkäufer nur, wenn das Risiko solcher Schäden offensichtlich von der Garantie erfasst ist.
  5. Die Regelungen in den Ziffern 1 bis 4 berühren nicht die gesetzliche Haftung des Verkäufers wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, seine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Ansprüche wegen Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat.
  6. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs, ist ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden sowie Ansprüche auf Ersatz nutzloser Aufwendungen statt Schadensersatz.
  7. Ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ausgeschlossen oder eingeschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Der Verkäufer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

 

Stand 09/2024